Im Srimad Bhagavatam 11.5.41 wird bestätigt:
"Jeder, der vollständig im Dienst des Herrn aufgeht, ohne an eine andere Pflicht zu denken,
ist den Halbgöttern, den Weisen, seinen Verwandten, seinem Nächsten,
den Vorvätern und allen anderen Lebewesen nichts mehr schuldig"
Wir alle sind schon bei unserer Geburt all den ebengenannten Persönlichkeiten verschuldet und deshalb wird von uns erwartet, daß wir später alle möglichen Riten und Opfer vollziehen, um diese Schuld zu begleichen. Doch ein Mensch, der sich ganz und gar Krishna hingegeben hat, ist von solchen Verpflichtungen befreit. Obwohl er also diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist er niemandem mehr etwas schuldig.
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bij zonde, bescherming
Man sollte in diesem Zusammenhang wissen, daß jeder der alle Pflichten aufgibt und sich einfach Krishnas transzendentalem Dienst zuwendet, keine Wünsche mehr hat, nicht länger den Folgen sündhafter Handlungen unterworfen ist, und auch nicht die Absicht hat, jemals wieder sündig zu handeln.
Wenn er dennoch irgendwelche Sünden begeht - nicht willentlich, sondern ohne eigenes Verschulden - gewährt Krishna ihm jeden Schutz. So daß er sich nicht durch irgendeinen der Reinigungsvorgänge zu läutern braucht.
Dies wird im Srimad Bhgavatam im 5. Kapitel des Elften Cantos wie folgt bestätigt:
"Ein Gottgeweihter, der voll und ganz damit beschäftigt ist,
dem Herrn in transzendentaler Liebe hingegeben zu dienen,
steht unter dem Schutz der Höchsten Person, und wenn er aus Versehen eine Sünde begeht
oder unter gewissen Umständen gezwungen ist, sündig zu handeln,
so gewährt ihm Gott, der in seinem Herzen wohnt, allen nur erdenklichen Schutz."
~Die Lehren Sri Krishna Chaitanyas~
(Kapitel 12)
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